I. Handschreiben Herzog Wilhelms an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht und der Letzteren an Ersteren / Schreiben (Kurfürst Ernsts, Herzog Albrechts) an Herzog Wilhelm zu Sachsen. In Betreff einer durch den Obermarschall H. von Schleinitz ausgesprochenen Rede wird versichert, dass sie nicht habe verletzen, sondern ein gutes Vernehmen herstellen sollen, mit dem Erbieten, die Sache auf den Ausspruch der beiderseitigen Landschaft oder Markgraf Albrechts zu Brandenburg und Landgraf Heinrichs zu Hessen zu stellen. Ein Austrag durch die Letzteren wird auch für den Fall vorgeschlagen, wenn Herzog Wilhelm streitiges Silber und Zinn nicht zurückgeben wolle. Sine dato (Leipzig, Mittwoch nach Bartholomaei 1472)

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Sächsisches Staatsarchiv
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