Berufung gegen ein Kontumazurteil, das dem Appellanten die Begleichung von 6000 Gulden einer 1735 ausgestellten Obligation und 1540 Gulden eines dem Appellaten übergebenen Wechsels von 1734 wie auch der aufgelaufenen Zinsen auferlegte. Der Appellant bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts, das den Fall nach seiner Ansicht an die Sulzbacher Regierung hätte abgeben müssen. Er erklärt, daß in seiner Jugend der Sulzbacher „Schutz-Jud“ Lazarus Joseph von ihm „Chartae blancae“ für Geldgeschäfte erhalten habe, die ihm keinen Heller einbrachten, und diese von dem Appellaten der Sulzbacher Regierung schon früher vorgelegten Scheine als nicht rechtmäßig erkannt worden seien.
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Berufung gegen ein Kontumazurteil, das dem Appellanten die Begleichung von 6000 Gulden einer 1735 ausgestellten Obligation und 1540 Gulden eines dem Appellaten übergebenen Wechsels von 1734 wie auch der aufgelaufenen Zinsen auferlegte. Der Appellant bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts, das den Fall nach seiner Ansicht an die Sulzbacher Regierung hätte abgeben müssen. Er erklärt, daß in seiner Jugend der Sulzbacher „Schutz-Jud“ Lazarus Joseph von ihm „Chartae blancae“ für Geldgeschäfte erhalten habe, die ihm keinen Heller einbrachten, und diese von dem Appellaten der Sulzbacher Regierung schon früher vorgelegten Scheine als nicht rechtmäßig erkannt worden seien.
AA 0627, 5363 - S 2063/7087
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1752 - 1791 (1734 - 1791)
Enthaeltvermerke: Kläger: L[aurenz] W[ilhelm] von Spiering zu Fronberg und Tüschenbroich, (Bekl.) Beklagter: Benedict Levi Gumperts (Gumpertz), Jude, Nijmegen; seit 1767 dessen Erbe Zacharia Salomon Gumperts, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Franz Wolff 1752 - Subst.: Lic. Heinrich Joseph Brack Prokuratoren (Bekl.): Lic. Gotthard Johann Hert 1752 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Lic. F. W. A. Helffrich 1767 - Subst.: Lic. J. F. W. Brandt Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Präsident und Räte) zu Düsseldorf 1750 - 1751 - 2. RKG 1752 - 1791 (1734 - 1791) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Beschreibung: 2 Bde., 9 cm; Bd. 1: 351 Bl., lose, Q 1-11, Q 13-42, Q 43*, Q 44-45, 3 Beilagen; Bd. 2: 101 Bl., geb., Q 12.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:44 MESZ