Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit das Haus, das Ritter Engelhard von Neipperg von den Erben des Arztes Dr. Heinrich Münsinger (+), zu Heidelberg beim oberen Tor stadteinwärts gelegen, mit allem Begriff, Gerechtigkeit und Zugehörde gekauft hat, von allen Belastungen, sodass er dies ledig und frei besitzen mag. Engelhard hat dafür das "Schöneck" genannte Haus, gegenüber der Sakristei des Heiliggeiststifts zu Heidelberg gelegen, an Konrad Marckart verkauft und dabei zuvor die Freiheit dieses Hauses aufgesagt. Das Haus Schöneck hatte Engelhard als Erbe von Reinhard Schwarz von Sickingen (+) und dessen Ehefrau Kunigunde von Niefern (+) besessen, denen am 13. Oktober 1417 besagtes Haus durch Pfalzgraf Ludwig III. (+) gefreit worden war.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...