Heinrich (Hentzgin) von Simmern (Semern) genannt "Schießhentzgin"
wird lediger Mann des Johann Grafen zu Sp. und gelobt, seine Lebtage gegen
den Grafen und seine Erben, Grafen zu Sp., nichts zu tun und ihren Schaden
zu warnen. Er bittet (1) Peter von Wattenheim und (2) Meinhard von
Koppenstein (Coppensteyn) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel
an.