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Heinrich (Hentzgin) von Simmern (Semern) genannt "Schießhentzgin" wird lediger Mann des Johann Grafen zu Sp. und gelobt, seine Lebtage gegen den Grafen und seine Erben, Grafen zu Sp., nichts zu tun und ihren Schaden zu warnen. Er bittet (1) Peter von Wattenheim und (2) Meinhard von Koppenstein (Coppensteyn) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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