Der wider den gewesenen Generalkriegszahlmeister Tüllmann wegen des bei der Generalkriegskasse sich geäußerten Defekts und sonst vollführte Inquisitionsprozess, die Eintreibung seiner außenstehend habenden Activorum, ingleichen die dem Kammerkollegium aufgetragene Sequestration und Administration seines Vermögens, so aber wiederum aufgehoben an Tüllmann freigegeben und alles verabfolgt worden, Bd. 4