Hans Maltarogg, genannt Talgg, zu Silheim (Sulheim) verzichtet auf seine Ansprüche an der ihm von Krefftlin Krafft verliehenen Äschenmühle zu Silheim, zugunsten des Hans Hornung, Sohn des Heinz Hornung von Silheim, der die Mühle nun von Krafft als Erblehen verliehen bekommen hat. Der A. verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber Krafft, sein ohnehin verlorener Lehenbrieff wird für ungültig erklärt.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...