Sondergebiete der Rechtspflege
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 30/16 T 5 Nr. 102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 30/16 T 5 Amtsgericht Riedlingen: Generalakten
Amtsgericht Riedlingen: Generalakten >> Strafrecht, Strafrechtsgang, Strafvollzug und Polizei >> Sondergebiete der Strafrechtspflege
1969-1975
Enthält u.a.: Zuweisung von Geldbußen; Jugendgerichtsbarkeit; Bewährungshilfe; Bundesgerichtsgesetz; Richtlinien Strafverfahren und Bußgeldverfahren; Jugendliche; Aufbau Bundeszentralregister mit elektronischer Datenverarbeitung; Kosten Heilbehandlung Straffälliger; Gnadenerweise; Bundeszentralregistergesetz;
gemeinnützige Einrichtungen zur Zuweisug von Bußgeld; Änderung Verwaltungsvorschriften; Schreibmaschinen
Darin: Eintragung Ordnungswidrigkeiten im Strafregister (Bestimmungen); Richtlinien Gnadenersuche Weihnachten; Änderungen Landkreise; Änderung Richtlinien Jugendgerichtsgesetz; Kinderdorf Brixen, Informationsbroschüre und Bitte zur Berücksichtigung bei Zuwendung von Geldbußen; Gnadenordnung Baden-Württemberg; Erfassung Bußgeldauflagen; Richtlinien Strafverfahren und Bußgeldverfahren; Informationen Deutscher Jugendgerichtstag; Ausführungsvorschriften Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Kosten Heilbehandlung Straffälliger; Runderlaß Aufbau Bundeszentralregister mit elektronischer Datenverarbeitung; Erlaß richterliche Unabhängigkeit; Bestimmungen Entschädigung Strafverfolgungsmaßnahmen; Pressemitteilung: Justizminister Dr. Schieler stellt sich vor die Richterschaft; Bescheinigung der Aufnahme der "Hilda Heinemann Stiftung" in Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen für Zuweisung von Geldbußen;
Bundeszentralregistriergesetz (Plan, Bestimmungen)
gemeinnützige Einrichtungen zur Zuweisug von Bußgeld; Änderung Verwaltungsvorschriften; Schreibmaschinen
Darin: Eintragung Ordnungswidrigkeiten im Strafregister (Bestimmungen); Richtlinien Gnadenersuche Weihnachten; Änderungen Landkreise; Änderung Richtlinien Jugendgerichtsgesetz; Kinderdorf Brixen, Informationsbroschüre und Bitte zur Berücksichtigung bei Zuwendung von Geldbußen; Gnadenordnung Baden-Württemberg; Erfassung Bußgeldauflagen; Richtlinien Strafverfahren und Bußgeldverfahren; Informationen Deutscher Jugendgerichtstag; Ausführungsvorschriften Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Kosten Heilbehandlung Straffälliger; Runderlaß Aufbau Bundeszentralregister mit elektronischer Datenverarbeitung; Erlaß richterliche Unabhängigkeit; Bestimmungen Entschädigung Strafverfolgungsmaßnahmen; Pressemitteilung: Justizminister Dr. Schieler stellt sich vor die Richterschaft; Bescheinigung der Aufnahme der "Hilda Heinemann Stiftung" in Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen für Zuweisung von Geldbußen;
Bundeszentralregistriergesetz (Plan, Bestimmungen)
Amtsgericht Riedlingen
1 Fasz.
Archivale
2005-12-31
Schieler, Justizminister
Bewährungshilfe
Bundesgerichtsgesetz
Bundeszentralregister
Bußgeldverfahren
Geldbußen
Gnadenerweise
Jugendgerichtsbarkeit
Jugendliche
Landkreise
Strafverfahren
Strafverfolgung
Unabhängigkeit, richterliche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
Hierarchie
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