Hans Philipp und Hans Jakob Hund von Wenkheim bekennen öffentlich, dass sie in der Streitsache um die Besetzung der Pfarrei zu Wenkheim zwischen Christoph Wolf Hund von Wenkheim, der sich unter Berufung auf den Passauischen Vertrag entschlossen hatte, die Pfarrstelle mit einem evangelischen Prediger zu besetzten, und dem Würzburger Domkapitel, das diesem Vorhaben heftig widersprochen hatte, weder die eine noch die andere Seite unterstützen oder hindern wollen.