Landesgericht/Oberlandesgericht Braunschweig (Bestand)
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NLA WO, 30 Neu
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.6 Justiz und allgemeine Verwaltung >> 3.3.6.1 Gerichte und Ämter >> 3.3.6.1.8 Oberlandesgericht und Obergerichte
1802-1863
Enthält: u.a.: Sammlung von Erkenntnissen des Landgerichts in Zivilsachen, Berichte u. Reskripte; Kompetenzstreitigkeiten (u.a. Strafsachen); Zivilprozesse; Beschwerden und Eingaben.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesgericht wurde nach dem Zusammenbruch des Königreichs Westphalen im Jahr 1814 neu eingerichtet und entsprach ungefähr der Justizkanzlei der altbraunschweigischen Zeit. Es hatte seinen Sitz in deren altem Gebäude in Wolfenbüttel. Die räumliche Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze Herzogtum Braunschweig.
Sachlich zuständig war es in 1. Instanz für Ehe- und Verlöbnissachen, sowie in Strafsachen, in denen die Kreis- oder Stadtgerichte nur die Untersuchung durchgeführt hatten und mehr als 14 Tage Inhaftierung oder 10 Tlr. Geldstrafe zu erwarten war. Außerdem war das Landesgericht Appellationsinstanz in Sachen mit mehr als 100 Tlr. Streitwert und in Nichtigkeitsklagen. Es führte die Aufsicht über die Kreis- und Stadtgerichte in allen Angelegenheiten, die nicht die
Landesverwaltung betrafen. Es hatte sein besonderes Augenmerk auf die Vormundschaftssachen zu richten und mußte jede Änderung im Bestand eines Nachlaßgutes, sogar Auszahlungen über 100 Rtlr. genehmigen.
Durch Verordnung vom 14.01.1841 (GuVS.Nr. 4) wurde der Name des Gerichts in "Oberlandesgericht" geändert. Dieses blieb 2. Instanz für alle Verfahren der Kreis- und Stadtgerichte und letzte Instanz für alle Zivilsachen mit Streitwert unter 100 Tlr.. Bei den Kriminalsachen trat keine Änderung ein.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 21.08.1849 (GuVS. Nr. 35) wurde die Tätigkeit des Gerichts beendet. Ab 01.08.1850 wurde es durch das Obergericht Wolfenbüttel ersetzt (Bestand 35 Neu).
Bestandsgeschichte: Die Akten des Gerichts gingen 1879 bei der Aufhebung des Obergerichts und der Räumung des alten Kanzleigebäudes durch die Justizverwaltung in den Gewahrsam des Archivs über.
Das vorliegende Findbuch enthält in der Hauptsache Kriminalverfahrensakten, sowie Kriminalregister und tabellarische Verzeichnisse der Untersuchungssachen bei den Kreis- und Stadtgerichten.
Die Verfahrensakten sind in den meisten Fällen nicht vollständig erhalten. Bei einigen Verfahren sind nur noch Vermerke über die Versendung zwischen dem Kreis- oder Stadtgericht vorhanden. Bei der Verzeichnung wurde auch in diesen Fällen in der Regel folgendes Schema verwendet: Verfahren gegen Person ... aus ... wegen ....
Die Journal-Nr. der Kriminalregister stimmen nur in den ersten Jahren der Tätigkeit des Gerichts häufig nicht mit dem für die Verfahrensakten vergebenen Nrn. überein.
Bei Akten, von denen nur Schriftstücke erhalten sind, die lediglich lückenhafte Aussagen über den Inhalt des Verfahrens ermöglichen, konnte der Aktentitel oft über die Eintragung im Register ergänzt werden.
Tabellarische Verzeichnisse von Untersuchungssachen wie im vorliegenden Findbuch befinden sich auch in 30 Neu Fb. 1.
Zum Bestand 30 Neu Fb. 6 gehörten ursprünglich auch Akten über das altfürstliche Debitwesen. Diese sind während der Verzeichnung herausgenommen worden und müssen zusammen mit noch unverzeichneten Generalakten in ein noch zu erstellendes weiteres Findbuch des Bestandes 30 Neu aufgenommen werden.
Bestandsgeschichte: Die Verzeichnung, Klassifizierung und auch Indizierung des Bestandes geschah in den Jahren 1990 - 1992 durch Archivoberinspektor Lohlker. Die Eingabe in die EDV besorgten die Archivangestellten Frau Renate Wagner und Herr Rainer Kustak.
Die Erstellung des Findbuches wurde durch eine Förderung des Arbeitsamtes Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.
Stand: 26.08.1992
Nachtrag
Fb. 6 umfasst 3338 Datensätze. An Nr. 2368 wurde kein Index mehr angefertigt.
Das handschriftliche Findbuch aus dem 19. Jh. wurde im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts in den Jahren 2020/21 retrokonvertiert (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)- Projektnummer: 420561946).
Die Erschließungsinformationen des Niedersächsischen Landesarchivs stehen unter CC0 1.0-Lizenz und dürfen kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden.
Bearbeiter: Rainer Lohlker (1992)
Bearbeiter: Dr. Silke Wagener-Fimpel
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesgericht wurde nach dem Zusammenbruch des Königreichs Westphalen im Jahr 1814 neu eingerichtet und entsprach ungefähr der Justizkanzlei der altbraunschweigischen Zeit. Es hatte seinen Sitz in deren altem Gebäude in Wolfenbüttel. Die räumliche Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze Herzogtum Braunschweig.
Sachlich zuständig war es in 1. Instanz für Ehe- und Verlöbnissachen, sowie in Strafsachen, in denen die Kreis- oder Stadtgerichte nur die Untersuchung durchgeführt hatten und mehr als 14 Tage Inhaftierung oder 10 Tlr. Geldstrafe zu erwarten war. Außerdem war das Landesgericht Appellationsinstanz in Sachen mit mehr als 100 Tlr. Streitwert und in Nichtigkeitsklagen. Es führte die Aufsicht über die Kreis- und Stadtgerichte in allen Angelegenheiten, die nicht die
Landesverwaltung betrafen. Es hatte sein besonderes Augenmerk auf die Vormundschaftssachen zu richten und mußte jede Änderung im Bestand eines Nachlaßgutes, sogar Auszahlungen über 100 Rtlr. genehmigen.
Durch Verordnung vom 14.01.1841 (GuVS.Nr. 4) wurde der Name des Gerichts in "Oberlandesgericht" geändert. Dieses blieb 2. Instanz für alle Verfahren der Kreis- und Stadtgerichte und letzte Instanz für alle Zivilsachen mit Streitwert unter 100 Tlr.. Bei den Kriminalsachen trat keine Änderung ein.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 21.08.1849 (GuVS. Nr. 35) wurde die Tätigkeit des Gerichts beendet. Ab 01.08.1850 wurde es durch das Obergericht Wolfenbüttel ersetzt (Bestand 35 Neu).
Bestandsgeschichte: Die Akten des Gerichts gingen 1879 bei der Aufhebung des Obergerichts und der Räumung des alten Kanzleigebäudes durch die Justizverwaltung in den Gewahrsam des Archivs über.
Das vorliegende Findbuch enthält in der Hauptsache Kriminalverfahrensakten, sowie Kriminalregister und tabellarische Verzeichnisse der Untersuchungssachen bei den Kreis- und Stadtgerichten.
Die Verfahrensakten sind in den meisten Fällen nicht vollständig erhalten. Bei einigen Verfahren sind nur noch Vermerke über die Versendung zwischen dem Kreis- oder Stadtgericht vorhanden. Bei der Verzeichnung wurde auch in diesen Fällen in der Regel folgendes Schema verwendet: Verfahren gegen Person ... aus ... wegen ....
Die Journal-Nr. der Kriminalregister stimmen nur in den ersten Jahren der Tätigkeit des Gerichts häufig nicht mit dem für die Verfahrensakten vergebenen Nrn. überein.
Bei Akten, von denen nur Schriftstücke erhalten sind, die lediglich lückenhafte Aussagen über den Inhalt des Verfahrens ermöglichen, konnte der Aktentitel oft über die Eintragung im Register ergänzt werden.
Tabellarische Verzeichnisse von Untersuchungssachen wie im vorliegenden Findbuch befinden sich auch in 30 Neu Fb. 1.
Zum Bestand 30 Neu Fb. 6 gehörten ursprünglich auch Akten über das altfürstliche Debitwesen. Diese sind während der Verzeichnung herausgenommen worden und müssen zusammen mit noch unverzeichneten Generalakten in ein noch zu erstellendes weiteres Findbuch des Bestandes 30 Neu aufgenommen werden.
Bestandsgeschichte: Die Verzeichnung, Klassifizierung und auch Indizierung des Bestandes geschah in den Jahren 1990 - 1992 durch Archivoberinspektor Lohlker. Die Eingabe in die EDV besorgten die Archivangestellten Frau Renate Wagner und Herr Rainer Kustak.
Die Erstellung des Findbuches wurde durch eine Förderung des Arbeitsamtes Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.
Stand: 26.08.1992
Nachtrag
Fb. 6 umfasst 3338 Datensätze. An Nr. 2368 wurde kein Index mehr angefertigt.
Das handschriftliche Findbuch aus dem 19. Jh. wurde im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts in den Jahren 2020/21 retrokonvertiert (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)- Projektnummer: 420561946).
Die Erschließungsinformationen des Niedersächsischen Landesarchivs stehen unter CC0 1.0-Lizenz und dürfen kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden.
Bearbeiter: Rainer Lohlker (1992)
Bearbeiter: Dr. Silke Wagener-Fimpel
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
137,3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
Hierarchie
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