Freiherr Wolf von Pappenheim auf Schnotzenbach contra Annen Maria Gayling von Altheim geb. von Stettenberg und Wolf Reinhart von Stettenberg wegen der aus einem Verkauf von 1000 fl. über drei Höfe und Lehensgüter zu Somborn stipulierte jährlich 50 fl.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner