Abt Johann von Salem teilt dem Bischof Otto von Konstanz mit, daß er zusammen mit seinen Untertanen in der Pfarrkirche zu Ostrach eine ewige Frühmesse gestiftet hat. Die Frühmesse soll in der Pfarrkirche zu Ostrach auf dem Altar und L. F. und St. Catharinen gehalten und von einem eigenen Priester versehen werden. Die Erwählung und Lehenschaft, jus patronatus genannt, soll dem Abt zu Salmannsweiler in der Weise zustehen, daß die vacante Pfründe innerhalb eines Monats mit einem Priester besetzt und dieser dem Bischof von Konstanz oder seinem Generalvikar zur Investitur präsentiert wird. Der Priester muß die Pfründe in eigener Person versehen und darf sie ohne Genehmigung des Abtes weder verwechseln noch vertauschen. Er muß täglich im Sommer zwischen 3 und 4, im Winter gegen 6 Uhr die Messe lesen. Ausgenommen, daß er "järlicher wochen 1 oder 2 tag meßhabens fyren und an den gebotnen fyrtägen die meß auch später dann an den werkhtägen haben mag". Alle 14 Tagen muß er eine Messe lesen in der Kapelle zu Kalkreute. Dem Pfarrer zu Ostrach soll dieser Kaplan und Verweser an den Hochzeiten, bei Vesper, Metten, Messen und Gottesdiensten behilflich sein; auch soll er, wenn der Pfarrer abwesend ist, und es die Not erfordert, die Untertanen mit pfarrlichen Rechten versehen. Der Kaplan darf nicht länger als 8 Tage, es sei denn mit Bewilligung des Amtsmanns und der Kirchenpfleger, abwesend sein. Kommt er den oben genannten Punkten nicht nach, so kann der Abt es dem Bischof vortragen, die Abberufung des Priesters verlangen und einem anderen die Pfründe verleihen. Das Dotationsgut besteht aus folgenden Stücken: 1. Haus und Hofstatt zu Ostrach auf dem Bergstall, oberhalb Peter Becken Belegen, ledig und los, nur belastet mit 10 Schilling Zins für das Kloster Salem, die der Kaplan in Zukunft entrichten soll. 2. In den drei Öschen, je 2 Jauchert Ackers, im ersten Ösch 1 Jauchert am Hohlweg gegen Unser Frauen Holz gelegen, 1 Jauchert stößt an den Jettkofer Kirchweg hinter der Mühle, im zweiten Ösch 1 Jauchert im Altenspitz an des Kosmanns Acker (Kosinams Acker?), anwandet an das Holz hinauf, 1 Jauchert stößt an das Tunloch, im dritten Ösch 1 Jauchert beim Mayenprül oben an Kaufmanns Breite, 1 Jauchert stößt an die Söm und auf das Ried gegen den kleinen Büchel, dieser Acker gibt jährl. 1 Pfund Pfennige. 3. 1 Wiese im Haigenmoß, die Hans Rueff innehat und jährl. 1 Pfund 10 Schilling gültet. 4. der Hof zu Wangen, den Hans Barth baut, gültet jährl. 1 1/2 Malter und 2 Viertel Roggen, 2 Malter weniger 1 Scheffel Hafer Pfullendorfer Meß und 15 Schilling Pfennig. 5. 3 1/2 Jauchert Acker, die auch Hans Barth hat, gülten jährl. 1 Scheffel Vesen. 6. 1 Pfund Pfennige Ewigzins aus dem gemeinen Merkh und aus dem Hof, der dem Dorf Jettkofen gehört. 7. 1 Fischgrube oder ein Weiherlein, unten an der Viehweide, gibt jährl. 1 Pfund 10 Schilling. 8. einen jährl. Zins von 4 Gulden, die z. Zt. Herr Gerg Findelin, Leutpriester zu Ostrach, und seine Erben geben, wiederkäuflich mit 80 Gulden 9. 1 Pfund 10 Schilling Zins, die Konrad Roth, Kaufmann zu Ostrach, und seine Erben geben, wiederkäuflich mit 30 Pfund Pfennigen. 10. 2 Gulden Zins jährl., die Peter Harns und seine Erben geben, wiederkäuflich mit 40 rhein. Gulden 11. 2 Gulden jährl. Zins, den die Heiligen- und Kirchenpfleger zu Lävenschweiler von der Kirche geben, wiederkäuflich mit 40 Gulden 12. 5 Schilling jährl. Zins, die Thiß Gäthly von Düechtenhusen gibt, wiederkäuflich mit 5 Pfund Pfennigen. 13. 1 Gulden jährl. Zins, den Claus Kluser und seine Erben geben, wiederkäuflich mit 220 Gulden 14. 1/2 Gulden jährl. Zins, den Hans Michel, der Unterschmidt zu Ostrach, gibt, wiederkäuflich mit 10 rhein. Gulden 15. 1 Pfund 10 Schilling jährl. Zins, den die Heiligenpfleger der Kapelle zu Kalkreute geben, wofür alle 14 Tage der Frühmesser eine Messe zu Kalkreute in der Kapelle halten soll. Der Abt bittet den Bischof um Bestätigung der Stiftung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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