Abt Eberhard und der Konvent von Nereshein beurkunden, dass ihr Konventbruder Heinrich von Trossingen in einen von seiner Mutter Bertha (Bercht) von Trossingen, geb. von Uffenloch, mit Conrad von Stein zu Steineck abgeschlossenen Vertrag wegen des Schlosses Schenkenberg gewilligt und auf alle seine Ansprüche darum verzichtet habe und erklären ihre eigene Einwilligung.