Reproduktionen fremden Archivguts und Extradenda: Oberpräsident der preußischen Provinz Hessen-Nassau (Bestand)
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3010/4
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Sonderbestände und Sammlungen >> Reproduktionen fremden Archivguts und Extradenda
Bestandsgeschichte: Nur Mikrofiches!
Die Originalakten werden im Statsarchiv Marburg archiviert.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1808 war der Oberpräsident der oberste Beamte der preußischen Provinzialverwaltung. Er führte die allgemeine Aufsicht über die Behörden der Provinz und stand als Beschwerdeinstanz über der Bezirksregierung. Er war berechtigt, sich vom Regierungspräsidenten in allen Belangen der Provinz unterrichten zu lassen.
1867 übernahm der neu ernannte Oberpräsident mit Sitz in Kassel von den seit 1866 amtierenden Ziviladministratoren in Kassel (für Kurhessen) und Frankfurt (für Nassau und Frankfurt) die Leitung der neuen preußischen Provinz Hessen-Nassau. Unmittelbar zuständig war der Oberpräsident u.a. für die provinzial- und bezirksständische Selbstverwaltung, den Adel, die Kirchen, die Selbstverwaltung in der Wirtschaft, das Medizinalwesen, die Kulturpflege und den Eisenbahnbau. 1929 wurde die Provinz um den bisherigen Freistaat Waldeck und 1932 um den vorher zur Rheinprovinz gehörenden Kreis Wetzlar vergrößert, verlor 1932 aber zugleich den Kreis Schaumburg an die Provinz Hannover.
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die Befugnisse des Oberpräsidenten ausgeweitet. Er nahm dann auch Reichsinteressen wahr. Dies spiegelt sich in der Gliederung in acht Abteilungen wider:
I. Allgemeine Abteilung
II. Abteilung für Höheres Schulwesen
III. Landeskulturabteilung
IV. Bezirkswirtschaftsamt
V. Forst- und Holzwirtschaftsamt
VI. Provinzialernährungsamt
VII. Bevollmächtigter für den Nahverkehr
VIII. Fischereiamt.
1944 wurde die Provinz in die Provinzen Kurhessen und Nassau geteilt, wobei letztere Frankfurt und die ehem. kurhessischen Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern erhielt. Die Regierungen wurden mit den Oberpräsidien vereinigt.
Oberpräsidenten von Hessen-Nassau:
1867-1871: Eduard von Moeller
1872-1875: Ludwig von Bodelschwingh
1876-1881: Carl Ludwig August Freiherr von Ende
1881-1892: Botho Wendt zu Eulenburg (1892-94 preußischer Ministerpräsident)
1892-1898: Eduard Ludwig Karl Magdeburg
1898-1903: Robert Graf von Zedtlitz-Trützschler (1886-90 Oberpräsident von Posen)
1903-1907: Hubert Ludwig von Windheim
1907-1917: Wilhelm Hengstenberg
1917-1919: Dr. August von Trott zu Solz
1919-1930: Dr. Rudolf Schwander
1930-1932: August Haas
1932-1933: Dr. Ernst von Hülsen
1933-1943: Philipp von Hessen-Rumpenheim
1943-1944: Ernst Beckmann
Die Originalakten werden im Statsarchiv Marburg archiviert.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1808 war der Oberpräsident der oberste Beamte der preußischen Provinzialverwaltung. Er führte die allgemeine Aufsicht über die Behörden der Provinz und stand als Beschwerdeinstanz über der Bezirksregierung. Er war berechtigt, sich vom Regierungspräsidenten in allen Belangen der Provinz unterrichten zu lassen.
1867 übernahm der neu ernannte Oberpräsident mit Sitz in Kassel von den seit 1866 amtierenden Ziviladministratoren in Kassel (für Kurhessen) und Frankfurt (für Nassau und Frankfurt) die Leitung der neuen preußischen Provinz Hessen-Nassau. Unmittelbar zuständig war der Oberpräsident u.a. für die provinzial- und bezirksständische Selbstverwaltung, den Adel, die Kirchen, die Selbstverwaltung in der Wirtschaft, das Medizinalwesen, die Kulturpflege und den Eisenbahnbau. 1929 wurde die Provinz um den bisherigen Freistaat Waldeck und 1932 um den vorher zur Rheinprovinz gehörenden Kreis Wetzlar vergrößert, verlor 1932 aber zugleich den Kreis Schaumburg an die Provinz Hannover.
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die Befugnisse des Oberpräsidenten ausgeweitet. Er nahm dann auch Reichsinteressen wahr. Dies spiegelt sich in der Gliederung in acht Abteilungen wider:
I. Allgemeine Abteilung
II. Abteilung für Höheres Schulwesen
III. Landeskulturabteilung
IV. Bezirkswirtschaftsamt
V. Forst- und Holzwirtschaftsamt
VI. Provinzialernährungsamt
VII. Bevollmächtigter für den Nahverkehr
VIII. Fischereiamt.
1944 wurde die Provinz in die Provinzen Kurhessen und Nassau geteilt, wobei letztere Frankfurt und die ehem. kurhessischen Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern erhielt. Die Regierungen wurden mit den Oberpräsidien vereinigt.
Oberpräsidenten von Hessen-Nassau:
1867-1871: Eduard von Moeller
1872-1875: Ludwig von Bodelschwingh
1876-1881: Carl Ludwig August Freiherr von Ende
1881-1892: Botho Wendt zu Eulenburg (1892-94 preußischer Ministerpräsident)
1892-1898: Eduard Ludwig Karl Magdeburg
1898-1903: Robert Graf von Zedtlitz-Trützschler (1886-90 Oberpräsident von Posen)
1903-1907: Hubert Ludwig von Windheim
1907-1917: Wilhelm Hengstenberg
1917-1919: Dr. August von Trott zu Solz
1919-1930: Dr. Rudolf Schwander
1930-1932: August Haas
1932-1933: Dr. Ernst von Hülsen
1933-1943: Philipp von Hessen-Rumpenheim
1943-1944: Ernst Beckmann
1 bis 2451
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ