Lukas, Abt von Neuzelle, Hans von Köckritz auf Schenkendorf, Baltzer von Zeschau ("Czeschow") zu Amtitz und Hans von Pannewitz zu Kathlow ("Cattlow") bekunden als von König Wladislaw verordnete Schiedsleute, dass sie die Sache zwischen dem Rat der Stadt Guben und Michael Mering ("Michel Myrung"), Bürger daselbst, den "ein gerichter Schabendey gnant", falscher Münze bezichtigt hatte, entschieden haben. Es wird bestimmt, dass Mering, obwohl er sich von der Anklage vor dem König und dem päpstlichen Legaten gereinigt hatte, auch vor dem Rat der Stadt seine Schuldlosigkeit eidlich beteuern soll, dass er Haus und Güter verkaufen darf, dass er niemals wieder das Bürgerrecht in Guben nachsucht. Datum: "Geschen und geben am tage Tyburcii nach Cristi geburt vunfzehenhundert und im andern iare."