Schreiber erklärt, am Hofrat die Zahlung einer ihm für die Resignation seines Kanonikates am Stift Düsseldorf zugunsten des Sohnes des Vogtes Rickert zugesagten jährlichen Rente von 250 Rtlr., die vom Hauptgericht Düren bestätigt und verbürgt war, von dem Vogt Rickert, Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichtes Düren und dessen Gerichtsschreiber de Saive eingeklagt und ein Urteil zu seinen Gunsten erlangt zu haben. Der Hofrat hatte das Urteil wegen einer von den unterlegenen Beklagten eingelegte Appellation noch nicht zur Exekution ausgesetzt. Diese klagt Schreiber nunmehr ein. Im Zusammenhang mit der zu seinem als eines Geistlichen Unterhalt bestimmten Rente (in qualitate alimentorum) könne nach geistlichen wie gemeinen Rechten eine Appellation keine suspensive Wirkung habe. Der Wetzlarer Agent des Herzogs reichte ein Schreiben ein, das Urteil des Hofrates sei in der Revision beim Geheimen Rat bestätigt worden und werde nunmehr zur Ausführung gebracht.
Vollständigen Titel anzeigen
Schreiber erklärt, am Hofrat die Zahlung einer ihm für die Resignation seines Kanonikates am Stift Düsseldorf zugunsten des Sohnes des Vogtes Rickert zugesagten jährlichen Rente von 250 Rtlr., die vom Hauptgericht Düren bestätigt und verbürgt war, von dem Vogt Rickert, Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichtes Düren und dessen Gerichtsschreiber de Saive eingeklagt und ein Urteil zu seinen Gunsten erlangt zu haben. Der Hofrat hatte das Urteil wegen einer von den unterlegenen Beklagten eingelegte Appellation noch nicht zur Exekution ausgesetzt. Diese klagt Schreiber nunmehr ein. Im Zusammenhang mit der zu seinem als eines Geistlichen Unterhalt bestimmten Rente (in qualitate alimentorum) könne nach geistlichen wie gemeinen Rechten eine Appellation keine suspensive Wirkung habe. Der Wetzlarer Agent des Herzogs reichte ein Schreiben ein, das Urteil des Hofrates sei in der Revision beim Geheimen Rat bestätigt worden und werde nunmehr zur Ausführung gebracht.
AA 0627, 5102 - S 997/3463
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
[1758 -]
Enthaeltvermerke: Kläger: Jacob Ignaz Schreiber, Düsseldorf Beklagter: Jül.-berg. Hofrat zu Düsseldorf Prokuratoren (Kl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Helffrich 1758 - Subst.: Lic. Johann Adam Bissing Prozeßart: Mandati de exequendo propriam sententiam in causa competentiae et alimentorum non appellabili latam cum clausula Instanzen: RKG 1758 - ? (1758) Beschreibung: 23 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 1 Aktenstück prod. 22. Mai 1758, 5 Aktenstücke prod. 7. Juni 1758. Lit.: Lothar Müller-Westphal, Wappen und Genealogien Dürener Familien, S. 720f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ