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Sebastion Springer von Zogenweiler bekennt, daß er von Johann Märck, Administrator in Petershausen, als Lehenherr der Pfarrkirche in Ringgenweiler auf Lebenszeit das Gütlein in Ringgenweiler erhalten hat, das bisher +Apollonia Mairin innehatte. Er muß es in gutem Zustand halten und darf nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini entrichtet er als Hubgült je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Heugeld Ravensburger Maßes und Währung. Im Todesfall oder bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. Die Hofrichte muß dann zurückbleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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