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Graf Otto von Thierstein, Herr zu Farnsburg, verzichtet auf das Recht der Wiederlösung des Hennenbulshofs zu Gelterkinden, das ihm 1402 eingeräumt worden war, nachdem ihm der Marquard von Baden, Hauskomtur zu Beuggen, über die 1399 bezahlten 300 Gulden noch weitere 100 Gulden bezahlt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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