Konrad Miller zu Hundersingen, wegen Wildfrevels im Uracher Forst gef., jedoch auf Fürbitten des Junkers Konrad Spät und anderer Junker, Herren und Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, als Strafe dem Forstmeister zu Urach innerhalb von 14 Tagen 10 fl und ein graues Füllen, auf dem er gef. worden war, zu geben, und keine Forderungen mehr zu stellen, auch sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben. K. Miller hatte im Uracher Forst mit seinen Hunden ein Reh, acht Füchse und etliche Hasen sowie Vögel bei der Viehtränke gefangen. Er stellt sechs gen. Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung auf Mahnung binnen Monatsfrist zusammen 50 fl zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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