Kaiser Ludwig erklärt, dass Propst Ortolf zu Schussenried und Konrad von Gundelfingen, sein Hofrichter, auf seine Weisung durch beschworene Kundschaft in Erfahrung gebracht haben, dass weder er noch seine Nachfolger im Reich ein Recht haben, am Stift Buchau eine Laienpfründe zu verleihen. Auch habe keiner der früheren Kaiser und Könige dort eine Pfründe verliehen mit Ausnahme an einen Arzt, der im Stift sesshaft war und die Pfründe verdiente und danach noch einmal an Dietrich den Munser, dem sie aber zu Lebzeiten etliche Jahre genommen wurde, da er kein Recht darauf haben sollte.