Thile von Linsingen (-gin), Pastor zu Gemünden, verzichtet auf alle Ansprüche gegen das Kloster Haina wegen des Gutes zu Loshausen (Laoizhusin), d...
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Urk. 26, 866
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1357 März 12
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Beide Sg. anh. (neu befestigt): 1. RundSg. des Pfarrers, 3,1 cm, Schild, zwischen Farbe (gerastert) und Sturzfeh 5mal geteilt, U.: + S' DIDERICI · PASTORIS · IN · GEMVNDIN; 2. Dreieck-Sg. Ditmars, 2,9 x 2,6 cm, in geviertem Schild 4 Lindenbäume, U.: + S DIT'MARI · DE · L'INDEN' BORN.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1357, ipso die beati Gregorii pape.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Thile von Linsingen (-gin), Pastor zu Gemünden, verzichtet auf alle Ansprüche gegen das Kloster Haina wegen des Gutes zu Loshausen (Laoizhusin), da ihn seine Freunde überzeugt haben, daß er kein Recht daran hat. Er verzichtet zugleich auf alle sonstigen Ansprüche gegen das Kloster und bekundet, daß auch sein verstorbener Bruder Ludwig von Linsingen gen. Waltfugil sich mit dem Kloster verglichen und auf seine Ansprüche auf das Gut zu Loshausen (Lais-) verzichtet hatte. Schließlich läßt er das Waldrecht (walt-) an einem Gütchen zu Gerwigshain (Gerwinzheyn), das er sich erkauft hatte, auf und leistet auf alle Rechte an diesem und sonstigen Gütern des Klosters ebd. Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerhard von Buchhain (Buchain), gewesener Abt von Haina, Johann von Urff (Urfe) und Johann von Dalwigk (-wig), Kellner, Klosterbrüder ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietmar von Lindenborn (Lyndinburn), Wäppner
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried von Linsingen, Schulmeister zu Gemünden, und Hermann von Marburg, Bürger ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller und Dietmar von Lindenborn.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 642, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Thile von Linsingen (-gin), Pastor zu Gemünden, verzichtet auf alle Ansprüche gegen das Kloster Haina wegen des Gutes zu Loshausen (Laoizhusin), da ihn seine Freunde überzeugt haben, daß er kein Recht daran hat. Er verzichtet zugleich auf alle sonstigen Ansprüche gegen das Kloster und bekundet, daß auch sein verstorbener Bruder Ludwig von Linsingen gen. Waltfugil sich mit dem Kloster verglichen und auf seine Ansprüche auf das Gut zu Loshausen (Lais-) verzichtet hatte. Schließlich läßt er das Waldrecht (walt-) an einem Gütchen zu Gerwigshain (Gerwinzheyn), das er sich erkauft hatte, auf und leistet auf alle Rechte an diesem und sonstigen Gütern des Klosters ebd. Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerhard von Buchhain (Buchain), gewesener Abt von Haina, Johann von Urff (Urfe) und Johann von Dalwigk (-wig), Kellner, Klosterbrüder ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietmar von Lindenborn (Lyndinburn), Wäppner
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried von Linsingen, Schulmeister zu Gemünden, und Hermann von Marburg, Bürger ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller und Dietmar von Lindenborn.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 642, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ