Zittern vor der Wahl - Sind die fetten Jahre für die CDU vorbei?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160075/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
25. Februar 2016
Guido Wolf hatte als CDU-Spitzenkandidat das Wahlziel "40 Prozent plus X" ausgegeben. Zurzeit aber liegt die CDU laut Umfragen bei rund 30 Prozent - und hinter den Grünen. Erlebt die CDU mit der Flüchtlingskrise ein zweites Fukushima?
Vor einem Jahr hat CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf das klare Wahlziel "40 Prozent plus ein starkes X" ausgegeben. Doch davon ist die CDU gut zwei Wochen vor der Wahl weit entfernt. Nach einer aktuellen Umfrage ist sie mit 30 Prozent nur noch zweitstärkste Kraft - knapp hinter den Grünen. Die Landtagswahl 2011 lässt grüßen. Damals brachte das Reaktorunglück von Fukushima die Grünen mit in die Regierung. Und die CDU nach 58 Jahren auf die ungeliebte Oppositionsbank. Droht der CDU mit der Flüchtlingskrise nun ein zweites Fukushima? Denn erneut scheinen die Grünen mit ihrem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann davon zu profitieren. Weit mehr als die CDU im Land. Sie schwankt zwischen der liberalen Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und der Forderung, die Flüchtlingszahlen rasch zu begrenzen. Oder wie ist der Vorstoß der CDU-Wahlkämpfer Guido Wolf (Baden-Württemberg) und Julia Klöckner (Rheinland-Pfalz) zu werten? Sie wollen mit "Herz und Härte" ein Steuerungssystem für Flüchtlinge wie in Österreich einführen: tagesaktuelle Kontingente. Merkel-Politik ist das nicht.
Studiogast: Peter Hauk, Mitglied im CDU-Landesvorstand, ehemaliger Minister und Fraktionsvorsitzender
Vor einem Jahr hat CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf das klare Wahlziel "40 Prozent plus ein starkes X" ausgegeben. Doch davon ist die CDU gut zwei Wochen vor der Wahl weit entfernt. Nach einer aktuellen Umfrage ist sie mit 30 Prozent nur noch zweitstärkste Kraft - knapp hinter den Grünen. Die Landtagswahl 2011 lässt grüßen. Damals brachte das Reaktorunglück von Fukushima die Grünen mit in die Regierung. Und die CDU nach 58 Jahren auf die ungeliebte Oppositionsbank. Droht der CDU mit der Flüchtlingskrise nun ein zweites Fukushima? Denn erneut scheinen die Grünen mit ihrem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann davon zu profitieren. Weit mehr als die CDU im Land. Sie schwankt zwischen der liberalen Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und der Forderung, die Flüchtlingszahlen rasch zu begrenzen. Oder wie ist der Vorstoß der CDU-Wahlkämpfer Guido Wolf (Baden-Württemberg) und Julia Klöckner (Rheinland-Pfalz) zu werten? Sie wollen mit "Herz und Härte" ein Steuerungssystem für Flüchtlinge wie in Österreich einführen: tagesaktuelle Kontingente. Merkel-Politik ist das nicht.
Studiogast: Peter Hauk, Mitglied im CDU-Landesvorstand, ehemaliger Minister und Fraktionsvorsitzender
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:33 MEZ
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