Papst Eugen [III.] stellt Propst Heinrich und die Kanoniker zu St. Zeno in Hall unter seinen besonderen Schutz, bestätigt das Stift im Besitz der Salzzehnten und Quellen sowie der Güter zu Schwant (Suante), Aufheim (Occheim), Unken (Unchen) und Nußbaum (Nuzpoüm) und bekräftigt, dass sämtliche Kapellen in der Pfarrei Hall dem Stift als Filialkirchen unterstehen;. S: Papst Eugen III.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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