Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vormundschaftssache Lennep
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Dr. Albrecht Boichorst ist am 12. Juni 1630 von den heimgelassenen Räten zum Vormund über die fünf Kinder des verstorbenen Melchior Lennep, des Sohnes des gleichfalls verstorbenen Ratsherrn Johan Lennep, bestellt. Er klagt auf Inventarlegung gegen die Witwe Johan Lennep und deren Schwiegersohn Wilbrand Stael, da der dritte Teil des Nachlasses des Johan Lennep den Kindern zustünde. Witwe Landschlott (auch: Lantzlott bzw. Lancelott) Witton (auch: Wittomb) ist die Schwiegermutter des Boichorst und die Mutter der Witwe Melchior Lennep. Schriftwechsel zwischen Rat und Regierung über die Frage, ob die Witwe Melchior Lennep der Gerichtsbarkeit des Rates oder der des Offizials untersteht. Erwähnt werden Notar Herman Nyrman; Herman Füstingk; Johan Kock; Theodor Freidag; Christian Loman.