Extrajudizialakten und erfolgreiche gütliche Vergleichsverhandlungen zwischen Würzburg und Schwarzenberg, 1.) wegen der fraischlichen hohen Obrigkeit zu Herbolzheim und Krautostheim; 2.) wegen der Mit-Oberdorfsherrlichkeit und derselben anhängenden Rechte wie Kirchweihschutz, Kannenangießens, Strafung der Frevel und Exzesse sowie Abhör der Gotteshaus- und Gemeinderechnungen; 3.) wegen der Mitjagensgerechtigkeit auf den Markungen beider Dörfer

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Staatsarchiv Nürnberg