Revers des Pfarrers Dr. Reichle zu Rothenfels und des Bürgers F. A. Dürr zu Rastatt als Bestands-Inhaber des Schmelzwerkes zu Rothenfels, wegen des auf dieser Schmelze mit bischöflicher Bewilligung zu errichtenden Oratoriums und in demselben, auf Sonn-, Feier- und Werktage zu lesenden heilige Messe