Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Anna Wetzenhensin zu Wimpfen mit ihrem Hab und Gut aus besonderer Gnade und auf ihre Bitten hin in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, Anna zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihr der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untergebenen um Beachtung und Umsetzung an. Für den Schirm soll Anna jährlich zu Sonntag Letare 2 Gulden Schirmgeld nach Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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