Johannes van Bueren, fürstbischöflich münsterscher Richter zu Rene, bezeugt, dass der verstorbene Egbert van Langen, seine verstorbene Frau Jutte und beider Kinder Bernd, Lambert und Egbert an die verstorbenen Brüder Johan und Hinrick van Mesum einst (1439 März 24) 4 Landstücke verkauft haben vor Rene "buten der tygeporten" nämlich 1) die Greitbrede by der Wylemeshege by Bentlager Brede, 2) 6 Scheffelsaat boven der Bantwysch bei einem Stück der Zelekinchove, 3) 7 Scheffelsaat diesseites der Landwehr by Valken Hofbrede, 4) 3 Scheffelsaat achter uthe bei einem Stück der wedeme, das jetzt Garten ist. Das Land und eine darüber von den Käufern ausgestellte Urkunde ist an das Kloster Bentlage gekommen; das Land ist in der Schlichtung zwischen des verstorbenen Egbert van Langens Söhnen Johan und Eghert an den ersteren gefallen; dieser verkaufte es nun an die Kreuzbrüder zu Bentlage für 26 goldene rheinische Gulden, von denen ihm 18 bezahlt sind. Sein behauptetes Wiederkaufsrecht hat er urkundlich binnen 3 Jahren zu beweisen, er kann die Ländereien dann für 18 Gulden wiederkaufen; kann er es nicht beweisen, muss ihm das Kloster die noch ausstehenden 8 Gulden des Kaufpreises bezahlen und ist dann vollberechtigter Besitzer. Wegen der auf die Ländereien aufgenommenen 21 Molt Gerste und 11 rheinische Gulden "vor panzer und an der harnss" sollen sich die Parteien durch ein vierköpfiges Schiedsgericht einigen. Zeugen: Detmar Rabberts, Johan van Anderpe, Gerhardus Volker. Der Richter und Johan van Langen siegeln. feria quinta post festum Martini episcopi