Heinrich, Erzbischof von Köln, verleiht allen, die zum Lebensunterhalt und zur Kleidung von Äbtissin, Priorin und Nonnen des Klosters Drolshagen oder zum Schmuck und zur Beleuchtung der dortigen Kirche beitragen, auch denen, die die heilige Hostie ehrfurchtsvoll begleiten, wenn sie den Kranken gebracht wird, oder die auf dem Friedhof der genannten Kirche für Verstorbene beten, einen Ablaß von 40 Tagen. feria IV. p. festum b, Petri ad Vincula, Attendorn (Attenderne)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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