Notariatsinstrument des Johannes Polrauß, Schreibers des Abts: Abt Johannes des St. Aegydienklosters zu Nürnberg gebietet in Gemäßheit eines (inserierten) kaiserlichen Privilegs vom 12. Januar 1465, welches untersagt, Nürnberger Bürger, Untertanen und Hintersassen vor ein auswärtiges Gericht und insbesondere die westfälischen Gerichte zu laden, bestätigt durch (gleichfalls inserierte) Bulle Papst Paul II. vom 14. Januar 1469, und als Exekutor dieser Bulle durch päpstliches Mandat vom 4. Februar 1469 neben andere bestellt, Johann Hackenberg, Freigraf zu der Nwenstadt und in dem Suderlande [d. i. das Sauerland] die auf Grund der Klage des Nikolaus Krebs von Ypperg gegen die Nürnbergischen Hintersassen Nikolaus Beurlein von Crespron und Nikolaus und Johannes Wolff eingeleitete gerichtliche Verfolgung nicht weiter zu betreiben und sich vor dem Gerichte des Abts zu verantworten. - Zeugen: Johannes Pollinger, Konrad Roßner, Kleriker, und Konrad Ernst. - Siegler: der Abt.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...