Heinrich von Mengerskirchen verschreibt in derselben Weise wie seine (+) Eltern Heinrich und Demud dem Pfarrer der Kirche zu Herborn einen Jahrzins von 1 Malter Korn aus der ihm gehörigen Lachewiese unterhalb Uckersdorf, wofür der Pfarrer sein Jahrgedächtnis mit Vigilien und Seelmesse alljährlich zu begehen hat, mit weiteren Bestimmungen, daß die Gesellen des Pfarrers eine Halbe Wein und der Schulmeister, der mit seinen Schülern bei dem Jahrgedächtnis singt, ebenso der Glöckner, 6 Pfennig zur Beförderung ihres Eifers erhalten sollen.