Es wird bekundet, dass Dekan und Kapitel zu Klingenmünster einerseits und Hans von Falkenstein von wegen Agnes Blick von Lichtenberg andererseits wegen ihrer Irrungen vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz zum gütlichen Verhör erschienen sind. Hans fordert 360 Malter Hafer, die einstmals einem Abt zu Klingenmünster geliehen worden sein sollen, ½ Fuder jährlicher Weingülte zu Bergzabern (Zabern) mit dem Ausstand, sowie ein Pferd, das vor Zeiten in das Kloster gebracht worden sei. Das Kloster fordert einen Teil am Weinzehnten zu Bergzabern und Pleisweiler, den es von Hans von Gommersheim (+) und dessen Ehefrau Agnes Blick [von Lichtenberg] erworben habe und der ihnen von Hans von Falkenstein verwehrt werde, andernfalls die Erstattung des Kaufpreises. Die pfalzgräflichen Räte haben beredet, dass die Forderungen beider Seiten gegeneinander gestellt werden und ihnen die Sache binnen vier Wochen zum Entscheid anheimgestellt werden soll. Was Hans und seine Ehefrau dem Kloster zu zwei genannten Zielen zu bezahlen haben, soll ohne Verzug und Schaden ausgerichtet werden. Beide Parteien haben zum schnelleren Vollzug eingewilligt, binnen 14 Tage zuzustimmen, zum anberaumten Tag soll Hans eine Vollmacht seiner Ehefrau mitbringen. Was dort entschieden wird, sollen beide Seiten unter Rechtsmittelverzicht annehmen. Auch soll Hans Belege (gnugsam qwitantz) von seiner Ehefrau und ihren Kindern, "dem Holtzappffell" [N.N. Holzapfel von Herxheim?], oder wen das berührt, über die 360 Malter Hafer mitbringen. Wird der Austrag ausgeschlagen, soll die Sache vor das Heidelberger Hofgericht kommen. Darunter Vermerk, dass Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, dem Johann Kulman am 18.04.1496 (montag nach misericordia domini) gesagt hat, dass das Kloster Klingenmünster die Abrede unter dem Vorbehalt angenommen habe, dass der Entscheid durchgesetzt werde (das dem entscheit folg geschee was die rete entscheiden).