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Kurfürst Philipp von der Pfalz legt einen Streit bei zwischen seinem Schultheißen zu Lindenfels Hans von Zotzenbach ("Zutzenbach") einerseits und Hartmann Mathis zu Weinheim andererseits. Hartmanns Vater Heinrich Mathis hatte früher dem Hans von Zotzenbach etliche Güter, namentlich eines zu Gimpern ("Gumpern"), um 600 Gulden versetzt. Nach Heinrichs Tod hat dessen Witwe diese Güter gänzlich dem Hans von Zotzenbach verkauft; Hartmann Mathis erachtet diesen Verkauf für kraftlos. Der Richtspruch lautet, dass Hans von Zotzenbach dem Hartmann Mathis noch 60 Gulden nachzahlen solle. Zweifach ausgefertigt. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. "Geben zw Heidelbergkh uff den funfftzehend tag Martii" 1503.

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Landesarchiv Speyer
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