Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verleiht, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, dem Hans Kyle und Lorenz, Sohn des Lenz (Lenczen), zwei Morgen Weingarten zu Nußloch als Erblehen. Der eine liegt im Altenberg zwischen "Wissenhensel" und Niklas Krey, der andere in der Sandgrube (Sant-) zwischen Hermann Metzler und Gerhus Konz (Gerhusen Conczen). Die Empfänger sollen jährlich ein Drittel der Erträge an Wein im Herbst unter Aufsicht eines Teilwärters an den Keller zum Dilsberg zinsen. Bei mangelnder Instandhaltung oder Bebauung mag der Pfalzgraf die Beständer pfänden oder den Weingarten an sich nehmen und andersweitig verleihen. Der Pfalzgraf bewilligt aus Gnade, dass die Beständer von dem Weingarten keine Hellerbede geben sollen und sie im Herbst einen Tag vor dem Bann (vor den bennen) mit der Weinlese beginnen mögen, was sie dem Keller ankündigen sollen. Die Anrainer und armen Leute sollen sie durch die Bebauung des Weingartens an ihren Gütern schadlos halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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