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Kurfürst Friedrich I. beurkundet für sich und seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Philipp Wambold (Wammolt) mit fuldische...
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Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt >> Urkunden
1467 Oktober 7, Heidelberg
Ausfertigung in deutscher Sprache, Pergament (24,7-25,3 x 37,3 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelschüssel (beschädigt), an Pergamentstreifen anhängend, beschädigt erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg off mitwoch nach sant Franciscustag anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich I. beurkundet für sich und seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Philipp Wambold (Wammolt) mit fuldischen (foldischen) Mann- und Burglehen, ausgenommen die kurpfälzischen fuldischen Männer und Rechte. Die fuldischen Mannlehen bestehen aus seinem Anteil an den Gerichts- und Vogteirechten, zahlreichen Güter und Rechten sowie Zehnt- und Zinseinnahmen mit allem Zubehör in Lengfeld (Lengenfelt), Senide[?], Wächtersbach (Wechterspach), Hetschbach (Hexpach), Holtzengesesse, Nieder- oder Oberklingen (Clingen), Habitzheim (Hatzheim) sowie zahlreichen Höfen und auf den Straßen in der Gemarkung Lengfeld (Lengenfeld) und Groß-Umstadt (Vmstat) mit allem Zubgehör. Zudem erhält er die Zollrechte am "Kirwyhetage" in Lengfeld sowie seinen Anteil an den fuldischen Burglehen zu Otzberg und Groß-Umstadt. Das Burglehen zu Otzberg umfasst sechs Pfund und fünf Schilling Heller, einen Hof bei den Thorne und einen Garten am Berg sowie fünfeinhalb Pfund Heller, die durch seinen verstorbenen Ahnen auf ihn gekommen sind und vom Burglehen zu Groß-Umstadt fallen sechs Pfund Heller an. Insgesamt wird für die von diesen Burglehen anfallenden 17 Pfund und 15 Schilling Heller der Rückkauf mit einer Summe in Höhe von 177½ Pfund Heller vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Pfaltzgraff friederich churfurst belehnt philips wambolden die ein […] fuldische burg = vnd mannlehen zue lengfeld etc. 1467 (2) Lehenbrief […] fuldische mannlehen vnd burglehen zu vmbstatt vnd otzberg anno 1467 (3) lit: l (4) 7.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Fulda (Foldische/ Folde) (Hessen) (2) Heidelberg (Baden-Württemberg) (3) Groß-Umstadt (Vmstat) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (4) Habitzheim (Hatzheim) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (5) Hanau (Hanaw) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) (6) Heidelberg (Baden-Württemberg) (7) Hetschbach (Hexpach) (OT Höchst, Odenwaldkreis. Hessen) (8) Höchst (Hoest) (Odenwaldkreis, Hessen) (9) Lengfeld (Lengenfelt/ Lengenfeld) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (10) Ober- oder Niederklingen (Clingen) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (11) Otzberg (Otzsperg) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (12) Wächtersbach (Wechterspach) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Philipp der Aufrichtige, Pfalzgraf bei Rhein (3) Wambold, Philipp (4) Mentzeler
Bezug zu: HStAD, B 20 Nr. 45; B 20 Nr. 49; B 20 Nr. 51
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.