Erzbischof Jakob von Trier einigt sich mit den Grafen von Sponheim, nämlich Herzog Johann (I.) von Pfalz-Simmern und Markgraf Christoph von Baden, über ein Schiedsverfahren zur Schlichtung bestehender und künftiger Streitigkeiten: Wer Forderungen hat, möge diese der anderen Partei schriftlich mitteilen und drei mögliche Obmänner benennen, aus denen die Gegenseite binnen 14 Tagen einen auswählt. Dem Obmann werden von jeder Partei je drei ihrer Räte zur Seite gestellt, welche von etwaigen Eiden und Gelübden zu entbinden sind. Dieses Gremium soll binnen vier Wochen einen Schiedstag abhalten und versuchen, die Parteien gütlich zu vergleichen. Scheitert dies, so sollen Obmann und Beisitzer ihren Rechtsspruch binnen zwölf Wochen fällen und verkünden. Die Verköstigung des Obmanns erfolgt seitens des Klägers, seine Bezahlung obliegt hingegen der Partei, der am Ende die Kosten auferlegt werden. Als Tagungsorte werden Trarbach und Bernkastel festgelegt. S1 = A1. S2 = A2. S3 = A3