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Engelbert v. Horst gibt die Gattin des Johann Masselmann und deren Sohn Johann gt. Bonenkamp von der Eigenhörigkeit frei. d. 1333 Sabbatho post diem Cinerum.
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Engelbert v. Horst gibt die Gattin des Johann Masselmann und deren Sohn Johann gt. Bonenkamp von der Eigenhörigkeit frei. d. 1333 Sabbatho post diem Cinerum.