Die Ulmer Bürger Michael Mayer und seine Ehefrau Agathe geborene Salzmann haben im Franziskanerkloster ("by den Barfu/o/ssen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] einen Altar errichten und weihen lassen. Nun stiften sie an diesem Altar noch eine ewige Messe, die nach ihrem Tod dort eingerichtet werden soll. Zur Ausstattung dieser Messe und zum Unterhalt des für diese zuständigen Kaplans soll nach ihrem Tod ein jährlicher Zins von 30 rheinischen Gulden verwendet werden, den sie für 600 Gulden von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm erworben haben und den diese um dieselbe Summe wieder ablösen können. Macht die Stadt Ulm davon Gebrauch, dann sollen Bürgermeister und Rat oder die von ihnen für die Messe bestellten Pfleger für die 600 Gulden Besitzungen und Einkünfte für die Messe und ihren Kaplan ankaufen. Außerdem haben sie den Franziskanern für diese Messe einen Kelch, ein Messbuch und vier Messgewänder übergeben. Das Präsentationsrecht für die Messe übertragen sie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit der Bitte, diese nach ihrem Tod zunächst Peter Wieland, dem Sohn des Bruders des Michael Mayer, zu übertragen, sofern dieser dann noch lebt. Schließlich vermachen sie der Messe noch Haus und Hofstatt in Ulm beim Neutor [abgegangen, östlich Olgastraße 80] zwischen den Häusern des Webers Spiegel und des Schwanz, die sie von der Pfeiferin gekauft haben. Diese dienen den Kaplänen der Messe als Unterkunft, wobei sie mit den Stadtrechnern vereinbart haben, dass davon jährlich 1 Pfund Heller als Steuer an die Stadt Ulm zu entrichten ist. Mit der Ausführung der Stiftung nach ihrem Tod haben sie Thomas Griff, derzeit Inhaber des von dem verstorbenen Dr. Heinrich Neithardt gestifteten Predigtamts im Ulmer Münster, und den Altbürgermeister Eitel ("Yttal") Löw beauftragt. Die Stifter behalten sich das Recht vor, zu ihrer beider Lebzeiten Änderungen an der Stiftung vorzunehmen. Ist aber ein Teil gestorben, so darf der Überlebende daran keinerlei Veränderungen mehr vornehmen. Michael Mayer gibt auch die 200 Gulden, über die er gemäß dem zwischen ihm und seiner Ehefrau geschlossenen Heiratsvertrag frei verfügen kann, zu dieser Stiftung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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