Johann Sachs von Kaiserstuhl und Johanna Magdalena Schlehin, seine eheliche Hausfrau, die dem Juden Mosse zu Haigerloch eine Geldsummeschuldig geworden sind, die versetzten Unterpfänder aber heimlich weggebracht haben und auf Anzeige des Juden in das Gefängnis der Gräfin Katharina zu Hohenzollern, Witwe, Vormünderin beider Herrschaften Haigerloch und Wehrstein, gekommen sind, auf Bitten des Gerichts und anderer Leute und nach einem mit dem Juden wegen seiner Schuldforderung abgesprochenen Vergleich aber aus der Haft entlassen wurden, schwören Urfehde. Sie müssen dem Juden 56 Gulden zahlen (halb an Ostern 1609, halb an Lichtmeß 1610) und setzen bis zur Zahlung verschiedenes, darunter Arzneien und Arzneibücher, zum Unterpfand. Sie müssen außerdem auf Lebenszeit die Gebiete der hohenzollernschen Jurisdiktion verlassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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