Es wird bekundet, dass sich zwischen den von Lampoldshausen (Lampoltshusen) und dem Müller zu Kochersteinsfeld (Steinßfelt) Irrungen wegen der Wiesen und des Wasserflusses auf die Mühle gehalten haben. Die von Lampoldshausen meinen, dass ein Brunnen in ihrem Dorf und ihrer Mark entspringe, den ihre Vorfahren seit jeher gebraucht hätten. Der Müller behindere sie darin und habe die Wehr (were und fach) gewaltsam abgerissen. Der Müller erwidert, dass obwohl die Wehr dort seit langem gestanden habe, daraus doch nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung eines Müllers gewässert worden sei. Die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz hatten vormals beredet, dass die Parteien auf eigene Kosten vor die Keller zu Möckmühl, Weinsberg und Neuenstadt am Kocher zum endlichen Entscheid kommen sollten. Nachdem Äbtissin und Kloster Gnadental als Lehnherren der Mühle darin nicht eingewilligt haben, sollen die Parteien nunmehr vor das Hofgericht Kurfürst Philipps von der Pfalz zum Rechtsaustrag kommen.