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Kaiser Friedrich [III.] bestätigt auf Bitte von Herkulus ("Hertli") und Wilhelm von Capol das in der Urkunde beschriebene und in farbiger Zeichnung wiedergegebene Wappen der Familie und genehmigt die von ihnen erbetenen Wappenverbesserungen.
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Kaiser Friedrich [III.] bestätigt auf Bitte von Herkulus ("Hertli") und Wilhelm von Capol das in der Urkunde beschriebene und in farbiger Zeichnung wiedergegebene Wappen der Familie und genehmigt die von ihnen erbetenen Wappenverbesserungen.
Siegler: Kaiser Friedrich III. mit dem kaiserlichen Majestätssiegel
Überlieferung: Orig.
Auch überliefert als von dem öffentlichen Notar Tobias Zelffe am 12. Juli 1669 beglaubigtes Vidimus (A Urk. lfd. Nr. 4648)
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: An braunen Seidenfäden anhängendes Siegel (unbeschädigt) mit Rücksiegel (leicht beschädigt)
Anmerkungen: Sonderformat
Lagerort: Magazin, Bestand A Urkunden
Geschenk von Frau Klara Held, Bauratswitwe, Stuttgart, Werastraße 4, vom 25. Mai 1937
Die Capol waren ein Schweizer Adelsgeschlecht aus dem Kanton Graubünden.
Datum: Geben zu Innspruck, am fünfften tag des monets february, 1489, vnnserr reiche des Romischen im newnundviertzigisten, des keiserthumbs im sibenunddreissigisten vnd des Hungerischen im dreissigisten jarenn.
Scan-Nummer: Negativ Nr. 39F+G_76 (ohne Siegel)
Negativ Nr. 190/B_85
Negativ Nr. 186/A_85
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.