Das Kapitel zu Düsseldorf verpachtet dem Johann zur Hove und zweien seiner Kinder auf deren Lebenszeit einen nicht in den Neuenhof gehörigen Heubändt, in den Rather Bändten gelegen, für 6 Mark 8 Schilling brabantish und 6 Hühner; ferner den Zehnten in Seeysbroich für 5 Malter Roggen und ebensoviel Hafer jährlich. In einem vor den Schöffen zu Kreuzberg ausgestellten Rewerse der Pächter. Mit Siegel.