Die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht, Gebrüder, und Ruprecht, der Sohn ihres verstorbenen Bruders Adolf, belassen auf Klagen der Äbtissin Metze und des Konvents des Klosters Lobenfeld, nachdem dessen Eigentum durch eine von ihnen angeordnete Untersuchung festgestellt ist, das Kloster im Eigentum und Besitz seiner Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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