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Erklärungen für die Einrichtung von konfessionellen Volksschulen in den Gemeinden der ehemaligen Ämter Appeldorn und Grieth
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Kalkar III (1935-1969) >> 2 Schulen >> 22 Volksschulen und Hilfsschulen >> 221 Allgemeine Angelegenheiten der Volks- und Hilfsschulen
Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) aus den Gemeinden der ehemaligen Ämter Appeldorn und Grieth darüber, dass ihre Kinder eine konfessionelle Volksschule besuchen sollen. Genannt werden: - Name und Anschrift der erklärenden Person (zumeist Vater) - Namen und Geburtsdaten der Kinder - Angabe, seit wann die erklärende Person in der Gemeinde wohnt - Name und Adresse eines Bezeugenden