Anna Boläckin aus Denkendorf, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitte der Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es ohne herzogliche Erlaubnis bei Verlust ihres Lebens nicht wieder zu betreten, gelobt, diese Artikel unverbrüchlich zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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