König Ruprecht bestätigt die Privilegien der Stadt Schwäbisch Hall (Gnade, Freiheit, Brief, Recht, Gewohnheit und Gesetze) von Kaisern und Königen und auch von andern Fürsten, Herrn und Städten (!) und erneuert für den Fall, dass "icht gebrechens" in den Urkunden seiner Vorfahren ist, diese, ausgenommen die Urkunden König Wenzels.