König Wladislaw von Böhmen und Ungarn befiehlt Christoph von Wartenberg auf Tetschen, Landvogt der Oberlausitz, dass er künftig Caspar von Kottwitz, der die Fehde erklärt habe, kein Geleit mehr geben solle. Sollten aber Caspar von Kottwitz oder andere Landbeschädiger zur Rechtfertigung ihres Tuns zu einem Gerichtstag erscheinen, dann solle er ihnen sicheres Geleit zur Gerichtsverhandlung gewähren.