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Ambrosi Nithart, Stadtschreiber zu Ulm, urteilt als Vertreter des Stadtammanns Hans Langwalter mit gen. Urteilssprechern in einer Klage des Abtes Peter und des Priors des Klosters Salem gegen Abt Friedrich des Klosters Elchingen um die Nutzung von Weiden und Äckern, Trieb und Tratt und Wasserrechte an der Donau zu Unterelchingen. Das Urteil bestätigt die seit dem 7. November 1432 (siehe dort) eingeholten Kundschaften. Fürsprecher der Parteien sind Hans Ehinger, Bürgermeister zu Ulm, bzw. Klaus Ungelter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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