Gerwig, Abt des Klosters Weingarten, königlicher und kaiserlicher Rat, usw. Hans Thunower, freier Landrichter in Schwaben auf Leutkircher Heide und "in der Gepurs" usw. entscheiden im Beisein Peter Ofners, Landschreiber, Michel Walthers, Landwaibel, und Hans Berckmann, Überreiter der Landvogtei Schwaben einen Streit zwischen Caspar Rothmund, Bürger zu Altdorf als Kläger und Hans Müller, Pfistermeister im Kloster Weingarten wegen anmaßender Reden des Müller gegen Rothmund, der seinerseits den Rothmund geschlagen habe. Die Einreden und Klageschriften, die sie bisher gegeneinander vor dem kaiserlichen Landgericht in Schwaben in Altdorf eingereicht haben, sollen nichtig sein. Der Abt von Weingarten, dem beide Kontrahenten untertan sind, verzichtet auf die Erhebung der Kosten für das Verfahren. Beide Kontrahenten sollen auf alle Forderungen gegeneinander, die aus den Streitigkeiten herrühren, verzichten. Beide Parteien akzeptieren den Spruch und beeiden ihr Einverständnis.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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