Otto [III.], Markgraf von Brandenburg, erteilt den Bürgern der Stadt Lenzen die gleichen Rechte wie denen in den anderen Städten seines Landes, befreit sie von Zoll und Dienst und gewährt ihnen auf Elbe und Elde die gleichen Rechte und Freiheiten wie zur Zeit der Grafen Gunzelin von Schwerin und Bernhard von Dannenberg sowie das Stadtgericht.