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Anspruch auf Gut Combach (Kauenbach, bei Overath) nach dem Tode des Wilhelm von Wachendorf (19. Dez. 1565). Anna von Langel hatte das umstrittene Gut mit in ihre Ehe mit Theis von Wachendorf gebracht. Ihr Sohn Wilhelm hatte eine voreheliche Tochter Catharina. Als seine Ehe kinderlos blieb, ließ er Catharina 1547 von Karl V. „in optima forma“ legitimieren und übertrug ihr bei ihrer Heirat mit Emundt von Hanxler 1552 das Gut Combach als Ehesteuer, behielt sich aber die Nutzung auf Lebenszeit vor. Der Appellat hatte geklagt, Wilhelm sei ohne Erben gestorben, deshalb fielen die Güter an die Familie zurück, aus der sie stammten, und als Verwandter der Anna von Langel habe er die besten Ansprüche. Das RKG hob in einem Urteil vom 22. Nov. 1609 das Urteil der Vorinstanz zum Teil auf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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